Schutzabstände

Für die sichere Durchführung von Feuerwerken gibt es gesetzlich vorgeschriebene Schutzabstände, die mindestens zu realisieren sein müssen. Die Entfernungen sind abhängig von der Art der pyrotechnischen Gegenstände und von der Windgeschwindigkeit vor Ort.
Details können Sie in der Richtlinie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) nachlesen.

Wir beraten Sie gern, so dass auch Feuerwerke an Plätzen mit kleineren Abmessungen möglich werden.

Lichterbilder, bengalische Beleuchtungen: 1 Meter

Bodenfeuerwerk (Kat. F2*):   8 Meter
Bodenfeuerwerk (Kat. F4*): 20 Meter

Leuchtbatterien (Kat. F2*): 12 Meter
Leuchtbatterien (Kat. F4*): 50 Meter

Bombetten, Feuertöpfe: 50 Meter

Bomben: ab 64 Meter

Raketen, Steigende Kronen: 200 Meter

Tagesfeuerwerk: 75 Meter

*Kat. F2: Kateorie Silvesterfeuerwerk
*Kat. F4: Kategorie Großfeuerwerk

Der Schutzabstand ist jeweils der Radius um die Abschussstelle.